Update Coronaregeln
Ab sofort gelten folgenden Regeln für den Sportbetrieb in unserer Halle:
Der Gesetzgeber beschreibt in § 1 der 16. BayIfSMV folgende Allgemeine Verhaltensempfehlungen:
• Gebot von 1,5 m Mindestabstand, wo immer es möglich ist
• Ausreichende Handhygiene
• Tragen einer Maske (mindestens medizinische Gesichtsmaske) in Innenräumen
• Ausreichende Belüftung in Innenräumen.
Zusatz Verein: In unserer Halle durch Lüftungsanlage gegeben
• Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und Vermeidung unnötiger Kontakte, besonders in Betrieben, in Einrichtungen und bei Veranstaltungen mit Publikumsverkehr.
Zusatz Verein: Bitte vorhandene Desinfektionsmittel benutzen
Vorübergehende Einstellung der Sportangebote
Liebe Mitglieder,
leider müssen wir bedingt durch die Corona Regel „2Gplus“ folgende Sportangebote bis auf weiteres einstellen:
Ø Damengymnastik
Ø Eltern-Kind-Turnen
Ø Fitgym
Ø Kinderturnen (Dienstag)
Ø Seniorensport
Ø Yoga – Kurs
Ø Zumba (ggf. online – bitte bei den Übungsleiterinnen nachfragen)
Änderungen geben wir rechtzeitig bekannt.
Ab 24.11.2021 Sportbetrieb mit 2G+ Regel
Was bedeutet die 2Gplus-Regelung für den Sportbetrieb?
Der Zugang zur Sportstätte und -anlage sowie die Teilnahme am Sportbetrieb ist lediglich für folgende Personen möglich:
- Personen, die geimpft sind,
- Personen, die als genesen gelten,
- Kinder, die noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind und
- zusätzlich über einen Testnachweis verfügen.
Die 2Gplus-Regelung findet Anwendung auf den Indoor- und Outdoorsport
Welche Möglichkeiten, Test zu erbringen, gibt es?
Ein negative Testnachweis ist in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen und kann sein:
- PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
- PoC-Antigentest („Schnelltest“), der vor höchsten 24 Stunden durchgeführt wurde
- „Selbsttest“ vor Ort unter Aufsicht, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde
Wie verhält es sich mit der Maskenpflicht in der Sportstätte?
In Gebäuden und geschlossenen Räumen gilt eine vollumfängliche Maskenpflicht (FFP2-Maske).
Diese Maskenpflicht gilt auch in Umkleiden oder Toilettenanlagen. Während der Sportausübung kann die Maske allerdings abgenommen werden.
Die Maskenpflicht gilt auch für Sportveranstaltungen unter freiem Himmel.
Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske (z. B. OP-Maske) tragen.